Allgemeine Geschäfts​­­bedingungen

 

1 Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« unverzüglich mitzuteilen.

Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« hinsichtlich der von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Termine

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« nicht zu vertreten und berechtigen »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« , das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen

Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

Nach Prüfung des Änderungswunsches wird »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstand-Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« berechnet.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« für den Kunden zumutbar ist.

6 Vergütung

Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« eine Handling Fee in Höhe von 120€ erheben.

Die Vergütung von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Rechte

Alle Leistungen von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Textkonzepte, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Fotos, Dias, Internetseiten etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« und können von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« jederzeit - insbesondere bei Nichterteilung eines Auftrages oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8 Kennzeichnung

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« ist berechtigt, auf allen Werbemitteln - mit Ausnahme von Audioproduktionen - und bei allen Werbemaßnahmen auf »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

9 Genehmigung

Alle Leistungen Eigentum von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«  (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzeptionen, Skizzen, Reinzeichnungen, Ausdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und unverzüglich freizugeben. Verzögerungen in der Freigabe haben eine Verlängerung in den Ausführungsfristen zur Folge, über die Eigentum von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« den Kunden nach erfolgter Freigabe informieren wird.

10 Schutzrechtsverletzungen

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

11 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

12 Haftung

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« leistet für von ihm geschuldete und noch nicht abgenommene Leistungen Gewähr, indem er nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserung- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für die ihr zu Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf den Herausgabeanspruch.

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 5 % desjenigen Teils des Auftragswertes für den gehaftet werden muss.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« entwickelt seine Produkte für die im Markt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbreitesten Browser sowie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Agentur garantiert nicht das fehlerfreie Funktionieren auf älteren oder seltenen Browsern. Auch ein permanentes fehlerfreies Funktionieren der Internet-Seiten (z. B.: aufgrund von Programmierfehlern oder aufgrund von Serverpannen, Netz-Ausfallzeiten oder Hardwareproblemen auf die »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« keinen Einfluss hat) kann nicht garantiert werden.

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« vorgeschlagenen Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der juristischen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, dass mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« selbst in Anspruch genommen werden sollte, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: der Kunde hat »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile zu ersetzten, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die auf seiner Internetseite veröffentlicht werden, und gewährleistet, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« frei von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und von Kosten der Rechtsverfolgung, welche aus einem Verstoß des Kunden oder eines Erfüllungsgehilfen von ihm oder anderen Dritten beruhen, derer sich der Kunde bedient. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den erstellten Dateien und Quelltexten bei der Agentur. Im Falle eines Rechtsstreites bleiben die Rechte bei »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«, bis ein Urteil gegenteiliges aussagt.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«.

Spricht »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«, eine Empfehlung zugunsten eines Dritten aus und schließt der Kunde aufgrund dieser Empfehlung einen Vertrag, dann ist »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design«, frei von jeglicher Haftung aus dieser Geschäftsbeziehung.

13 Geheimhaltung, Presseerklärung

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« - zulässig.

14 Schlichtung

Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

15 Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

»RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Textvorschläge für Internetseiten, insbesondere für ein Impressum oder ein anderen gesetzlich geforderten Inhalt stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Vorschläge sind auf Recht und Billigkeit zu prüfen. Für eine Rechtsberatung, die die individuellen Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt, muss sich der Kunde an seine Rechtsberater wenden.

16 Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von »RPKD | Ralph Pfeifer Kommunikations-Design« .